Ihre Vorteile als Mitglied

  • Angeln am Aubach: Das Fischen im Aubach und seinen Nebenbächen ist unseren Mitgliedern vorbehalten.
  • Jahreskarte für den Furthweiher: Als Mitglied können Sie die Jahreskarte beim Vorstand erwerben. Erlaubnisscheine (Angelkarten) sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten und werden separat gekauft – bei Vereinsveranstaltungen brauchen Sie keinen.
  • Gemeinschaft: Kameradschaftsfischen, Fischessen, Kameradschaftsabend und Vereinsausflüge.
  • Natur aktiv schützen: Machen Sie mit beim Bachbesatz und beim Bachräumen.
  • Starke Jugendarbeit: Ein eigenes Jahresprogramm für unsere Jungfischer mit Ausflügen, Nachtangeln und Sommercamp.
Vereinsmitglieder in grünen Vereinsshirts mit Pokalen und Urkunden nach dem Kameradschaftsfischen

Beiträge

Mitgliedsbeiträge (Stand 2025)
MitgliedschaftAufnahmegebühr (einmalig)Jahresbeitrag
Erwachsene55,00 €40,00 €
Jugendliche (bis 18 Jahre)20,00 €23,00 €

Stand 2025, laut Aufnahmeantrag. Der Jugendbeitrag gilt bis 18 Jahre. Die Beiträge werden per SEPA-Lastschrift eingezogen. Erlaubnisscheine (Angelkarten) sind nicht im Beitrag enthalten.

Was brauche ich zum Angeln in Bayern?

Wer in Bayern angeln möchte, braucht zwei Dinge:

  1. Einen gültigen Fischereischein. Er zeigt, dass Sie die nötigen Kenntnisse haben. Sie bekommen ihn in der Regel erst, wenn Sie die staatliche Fischerprüfung bestanden haben.
  2. Eine Erlaubnis für das jeweilige Gewässer, also einen Erlaubnisschein: zum Beispiel eine Jahreskarte als Vereinsmitglied oder eine Tageskarte als Gast. Auch Mitglieder erwerben den Erlaubnisschein separat, er ist nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Ausnahme: Bei Vereinsveranstaltungen brauchen Sie keinen eigenen Erlaubnisschein.

Erwachsene tragen im Aufnahmeantrag das Datum ihrer Fischerprüfung ein. Sie haben noch keine Prüfung? Sprechen Sie uns gern an.

Der Weg zum Fischereischein

  • Staatliche Fischerprüfung: Die Prüfung wird in Bayern online am Computer in einem Prüfungslokal abgelegt. Zugelassen sind Bewerberinnen und Bewerber, die am Prüfungstag mindestens 12 Jahre alt sind. Anmeldung und Termine gibt es über das offizielle Online-Portal.
  • Fischereischein: Mit dem Prüfungszeugnis beantragen Sie den Fischereischein bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadt. Er wird heute in der Regel auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche ab 14 Jahren können nach bestandener Prüfung ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten und dann selbstständig angeln.

Kinder und Jugendliche

Mitglied in unserer Jugendgruppe kann man ab 7 Jahren werden. Den Antrag für Jugendliche unterschreiben zusätzlich die Erziehungsberechtigten.

  • Seit 01.01.2025 dürfen Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren bis einschließlich 17 Jahren auch ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn eine volljährige Person mit Fischereischein sie verantwortlich begleitet. Den früheren Jugendfischereischein gibt es nicht mehr.
  • Auch dann brauchen sie einen Erlaubnisschein für das Gewässer. Er ist auch für Jugendmitglieder nicht im Beitrag enthalten und wird separat erworben. Bei Vereinsveranstaltungen, zum Beispiel beim Jugendfischen, ist kein eigener Erlaubnisschein nötig.
  • Bei Kontrollen sollten Kinder einen Ausweis dabeihaben, zum Beispiel einen Schülerausweis mit Foto.

Wichtig für Eltern

Kinder von 7 bis 10 Jahren brauchen bei Vereinsveranstaltungen eine erwachsene Aufsichtsperson, die die Jugendleitung unterstützt. Die Haftung übernehmen die Erziehungsberechtigten. Die Begleitperson braucht dafür keine fischereirechtliche Ausbildung (siehe Aufnahmeantrag Jugend).

Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Auskunft gibt Ihre Gemeinde oder Stadt bzw. die Fischereibehörde am Landratsamt.

So werden Sie Mitglied

  1. Antrag herunterladen: Laden Sie den passenden Aufnahmeantrag herunter (siehe unten), für Erwachsene oder für Jugendliche.
  2. Ausfüllen und unterschreiben: Tragen Sie Ihre Daten und Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat ein. Erwachsene geben zusätzlich das Datum ihrer Fischerprüfung an, bei Jugendlichen unterschreibt ein Erziehungsberechtigter mit.
  3. Antrag einreichen: Schicken Sie den Antrag eingescannt per E-Mail an kontakt@fischereiverein-germannsdorf.de, per Post an unseren 1. Vorsitzenden Hubert Lepschy (Renfting 25a, 94051 Hauzenberg) oder geben Sie ihn dort persönlich ab. Wenn Sie Ihre Bankdaten nicht per E-Mail versenden möchten, nutzen Sie am besten den Postweg.
  4. Entscheidung: Die Vorstandschaft entscheidet über Ihre Aufnahme.
  5. Bekanntgabe: Wir teilen Ihnen die Entscheidung mit.
  6. Willkommen im Verein: Nach der Aufnahme werden Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag per SEPA-Lastschrift abgebucht. Die Jahreskarte für den Furthweiher (Erlaubnisschein) können Sie anschließend beim Vorstand erwerben.

Aufnahmeanträge

Die Anträge enthalten einen Datenschutzhinweis und eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos (bei Jugendlichen durch die Erziehungsberechtigten). Bitte lesen Sie beides vor dem Unterschreiben durch.

Noch Fragen?

Schreiben Sie uns einfach, wir melden uns so schnell wie möglich.

Für Fragen rund um die Jugendgruppe: zur Jugendseite.